1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Hallenordnung), im folgenden „AGB“ sind für alle Besucher/Innen der Kletterhalle Nordwand Erfurt, in folgendem Kletterhalle genannt verbindlich. Sie dienen in erster Linie der Vermeidung von Unfällen, der Ordnung und der Hygiene. Diese AGB sind im Eingangsbereich einsehbar und müssen von jedem Benutzer aufmerksam gelesen werden. Benutzer unserer Kletterhalle erkennen diese AGB an und verpflichten sich, diese einzuhalten.
1.2
Unter dem Begriff „Anlagen der Kletterhalle“ sind zu verstehen:
– Boulderbereich inklusive Trainingsbereich
– Kletterwände (Toprope- und Vorstiegsbereiche)
– Kinderkletterwand
– Klettersteig
– Umkleiden, Sanitäranlagen
– Aufenthaltsbereiche
– Seminarraum
– Außenbereich und Parkplatz
1.3
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlagen der Kletterhalle nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit ausgefüllter Einverständniserklärung für Minderjährige nutzen. Die Einverständniserklärung ist beim Betreten der Halle vorzuzeigen.
Kinder sind während ihres gesamten Aufenthalts in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen oder Herumtoben ist in allen Kletter- und Boulderbereichen verboten.
Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Minderjährigen, die ihnen aufgrund einer Erlaubnis gemäß Punkt 1.3 anvertrauten Minderjährigen.
1.4
In allen geschlossenen Räumen der Kletterhalle herrscht absolutes Rauchverbot. Klettern und Sichern unter Beeinträchtigung durch Alkohol, Medikamente sowie unter Einfluss von Drogen ist grundsätzlich untersagt.
1.6
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Kletterhalle ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Risiko und Haftung
2.1
Die Ausübung des Klettersports ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können.
2.2
Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in der Kletterhalle erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2.3
Die Kletterhalle sorgt für die Funktionstüchtigkeit der gesamten Anlage sowie der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die in der Kletterhalle ausgeliehen werden kann.
Sie übernimmt keine Haftung für private Ausrüstung und PSA, die nicht Eigentum der Nordwand Klettern GmbH sind.
2.4
Auf die Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Verlorene und liegengelassene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
3. Allgemeine Sicherheit in sämtlichen Bereichen und Benutzung der Anlage der Kletterhalle
3.1
Mitarbeiter/innen der Kletterhalle dürfen jederzeit mit jedem/jeder Benutzer/in der Kletterhalle eine Überprüfung bezüglich deren sicherungstechnischen Fertigkeiten durchführen.
3.2
Ergänzend zur Befähigungsprüfung laut Punkt 3.1 kann durch einen/eine Mitarbeiter/in der Kletterhalle ein standardisierter Sicherheitscheck an der verwendeten Ausrüstung durchgeführt werden. Werden dabei Sicherheitsmängel festgestellt, kann zur Sicherheit aller Benutzer/innen die Berechtigung zum Klettern an den Kletterwänden vorübergehend entzogen werden.
3.3
In den Kletterbereichen dürfen keine Gläser, Glasflaschen oder andere zerbrechliche Gegenstände verwendet werden. Auf den Bouldermatten dürfen keine Getränke oder Speisen verzehrt werden.
Das Betreten der Fallschutzmatten ist ausschließlich mit passendem Schuhwerk (Kletterschuhe/Indoor-Sportschuhe) oder mit Socken erlaubt. Insbesondere Bouldermatten aus Teppich oder ähnlichen textilen Materialien, dürfen aus hygienischen Gründen nicht barfuß oder in Straßenschuhen betreten werden.
3.4
Klettern ist nur in normgerechter Ausrüstung, welche sich im einwandfreien Zustand befindet, gestattet. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Klettern nur mit Brustgurt verboten.
3.5
Das Klettern und Bouldern in Straßenschuhen, Socken oder barfuß ist verboten.
3.6
Zur Vermeidung von Verletzungen sollten beim Klettern keine Schmuckstücke wie Ringe, Armreifen, Halsketten etc. getragen werden. Es wird empfohlen, lange, offene Haare stets zusammenzubinden. Darüber hinaus ist beim Klettern und Sichern das Tragen von Mp3-Playern und anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten.
3.7
Jede Route darf stets nur von einem/einer Benutzer/in beklettert werden. Auf genügend Abstand zu anderen Benutzer/innen ist zu achten; Übereinander klettern ist ausnahmslos verboten.
3.8
Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten, Griffen, Haken, Zwischensicherungen, Topropeseilen und Umlenkeinrichtungen ist strikt untersagt.
3.9
Künstliche Klettergriffe können sich trotz größter Sorgfalt unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Kletterhalle schließt jede Haftung hierfür aus.
Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.
Lose oder beschädigte Griffe, Tritte, Expressschlingen etc, sind umgehend einem/einer Mitarbeiter/in der Kletterhalle zu melden.
3.10
Als gesperrt gekennzeichnete Kletterrouten dürfen nicht beklettert werden.
Gesperrte Bereiche der Kletterhalle dürfen nicht betreten werden.
3.11
Die Anlagen der Kletterhalle sind sauber zu halten.
3.12
Hundehalter müssen ihre Hunde anleinen und außerhalb des Kletter- und Boulderbereichs so ablegen, dass sie keine Gefahr für Andere darstellen.
Hunde dürfen nicht unangeleint herumlaufen und unter keinen Umständen die Fallschutzmatten betreten.
Hundehalter haften für ihre Hunde.
4. Spezielle Richtlinien betreffend: Bouldern, Toprope- und Vorstiegsklettern sowie Sicherungsautomaten
4.1
Seilfreies Klettern (Bouldern) ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Boulderbereichen erlaubt. In den Toprope- und Vorstiegbereichen darf nicht gebouldert werden. Um die Verletzungsgefahr und die Gefahr der Beschädigung der Weichbodenmatten zu minimieren, darf nicht mit Klettergurt gebouldert werden.
4.2
Die Fallschutzmatten im Boulderbereich dürfen nicht als Liegefläche, Turnfläche o.Ä. verwendet werden und sind jederzeit als Fallschutzbereich freizuhalten.
4.3
Mit Ausnahme des Boulderbereiches ist die Benutzung von Anlagen der Kletterhalle (Toprope- und Vorstiegsklettern) ausschließlich mit Seilsicherung erlaubt.
4.4
Das Topropeklettern an Zwischensicherungen ist verboten. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden.
4.5
Das Topropeklettern in überhängenden Bereichen ist ausschließlich an dem Seil erlaubt, das durch die Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt. Auch hier müssen sämtliche Zwischensicherungen eingehängt sein. Ein Auspendeln des/der Benutzers/Benutzerin soll dadurch verhindert werden.
4.6
In allen Kletterbereichen ist vor jeder Benutzung der standardisierte Partnercheck durchzuführen.
4.7
Beim Vorstiegsklettern müssen zur Vermeidung des Verletzungsrisikos bei einem Sturz alle in der Route vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden, d.h. es darf keine einzige Zwischensicherung ausgelassen bzw. übersprungen werden. Insbesondere ist beim Vorstiegsklettern jede Zwischensicherung aus möglichst stabiler Position einzuhängen.
4.8
Am Ende jeder Vorstiegsroute ist eine Umlenkkette angebracht. Das Seil ist in die beiden an der Umlenkkette angebrachten Karabiner einzuhängen. Es ist verboten, zwei Seile in eine Umlenkung einzuhängen, da es andernfalls zu lebensgefährlichen Schmelzverbrennungen der Seile kommen könnte.
4.10
Der/die Benutzer/in muss langsam und gleichmäßig abgelassen werden. Es ist dabei insbesondere darauf zu achten, andere Benutzer/innen nicht zu gefährden.
4.11
Es sollten keine Seile, die kürzer als 30 m sind, verwendet werden.
4.12
Zum Sichern dürfen ausschließlich zugelassene Sicherungsgeräte mit halbautomatischer Brems- bzw. Blockierfunktion verwendet werden.
4.13
Persönliche Ausrüstung ist nach Beendigung eines Klettergangs wieder aus der jeweiligen Route zu entfernen.
4.14 – Sicherungsautomaten
Zur Nutzung der Sicherungsautomaten sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken verfügen.
Besucher ohne Sicherungskenntnisse dürfen die Sicherungsautomaten erst nach vorheriger Sicherheitseinweisung durch das Hallenpersonal nutzen.
5. Verleih von Ausrüstung
5.1
Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen.
6. Kurse
6.1
Die Kletterhalle Nordwand Erfurt bietet Kurse an, die das Erlenen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. Der/die (potenzielle) Teilnehmer/ in bietet der Kletterhalle mit Anmeldung und Bezahlung den Abschluss eines Vertrages über Teilnahme an jenem Kurs an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, durch die Reihenfolge der Zahlungseingänge werden die Teilnehmer festgelegt. Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert und die Zahlung wird schnellstmöglich zurückgezahlt. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Kursbeitrages pro Teilnehmer kann die Anmeldung berücksichtigt werden. Die anmeldende Person haftet für alle in der Anmeldung angegebenen Personen und erklärt sich bereit, dass die übermittelten Daten zum Zweck der Durchführung des Kurses durch die Kletterhalle unter Berücksichtigung des Datenschutzes genutzt werden dürfen. Bei Verspätung der/des Teilnehmenden hat dieser keine zeitlichen oder monetären Ersatzansprüche gegenüber der Kletterhalle.
6.2
Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen nur nach Anmeldung und nach Vereinbarung mit der Kletterhalle abgehalten werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6.3
Der/die Leiter/in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer/innen.
6.4
Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Kletterhalle gesperrt werden. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Benutzer/innen der Kletterhalle für die Dauer der Sperrung nicht zur Verfügung.
6.5
Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.
6.6
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletterhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperrungen sind alltäglicher Bestandteil des Betriebs und berechtigen nicht zu Entgeldminderung oder Ersatzansprüchen der Besucher.
6.7
Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen (Kletterkurse) aus wichtigen Gründen abzusagen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich die Kletterhalle um einen geeigneten Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden bereits bezahlte Kursgebühren zu 100% zurückerstattet. Ansprüche für vergebliche Fahrtkosten werden jedoch abgelehnt. Die Kletterhalle kann vom Vertrag mit einem einzelnen Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren zurück treten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kletterkurses oder für andere Kursteilnehmer ausgeht.
6.8
Bei Absage der Teilnahme an Kursen durch den/die Teilnehmende fallen für diese/n folgende Stornogebühren an: Bis 3 Tage vor Kursbeginn: vollständige Erstattung der Kursgebühr; 3 bis 1 Tage vor Kursbeginn: 30% der Kursgebühr; innerhalb der letzten 24 Stunden vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr. Bei Rücktritt/Abbruch während des Kurses oder auch bei nichtbestehen einer Prüfung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung entrichteter Entgelte. Sollte der absagende Teilnehmer oder die Kletterhalle rechtzeitig vollumfänglichen Ersatz für diesen finden, entfällt die Stornogebühr für den/die absagende/n Teilnehmer/in. Gutscheine sind von Rückvergütung ausgeschlossen.
7. Ausschluss eines/einer Benutzers/in
7.1
Wer gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterhalle Nordwand Erfurt verstößt, kann von der Benützung der Anlagen der Kletterhalle ausgeschlossen und des Geländes der Kletterhalle verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts- oder Kurspreises.
7.2
Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterhalle kann gegen den/die Benutzer/in ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts- oder Kurspreises.
8. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
9. Bildrechte
Der/die Benutzer/in gibt sein/ihr Einverständnis dafür, dass in der Kletterhalle aufgenommene Fotos und Filme für Werbezwecke auf der Website, Social Media und in Printmedien entgeldfrei publiziert werden dürfen.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Erfurt.